Medikationsplan (BMP)
Bundeseinheitlicher Medikationsplan (BMP) nach § 31a SGB V zum Oktober 2016
Alle Patienten haben seit dem 1. Oktober 2016 den Anspruch auf einen sogenannten bundeseinheitlichen Medikationsplan, dies hat der Bundestag mit dem E-Health Gesetz beschlossen. Im Medikationsplan befinden sich wichtige Daten bzgl. der Dosierung, dem Wirkstoff und des Einnahmegrunds, ebenfalls sonstige Anmerkungen zur Einnahme.
Gesetzliche Anforderungen BMP
- Einhaltung der Vereinbarung eines bundeseinheitlichen Medikationsplan (BMP) zwischen KBV, BÄK und DAV
- Einhaltung der "Spezifikationen für einen einheitlichen Medikationsplan (BMP) gem. § 31 SGB V Anlage 3
Einsatz 2D-Barcode-Scanner
- Elektronische Erfassung des Medikationsplans des Patienten
- Speicherung im KIS / AIS / APIS zur weiteren Bearbeitung
Unsere Empfehlung: Zebra DS4608-HC
Zuverlässiger Barcodescanner für Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Labore oder Apotheken
Schneller Wechsel zwischen Handheld- und Präsentationsmodus
Desinfektionsmittelbeständiges Gehäuse und IP52-Zertifizierung
erfasst alle gängigen 1D- und 2D-Barcodes